Im Aargau und im Wallis, in Nidwalden, Schaffhausen, Schwyz, Zürich (Stadt und Kanton) und Zug bewährt sich das Wahlsystem mit dem kurligen Namen «doppelte Pukelsheim» seit Jahren. Nun ist ein kleines Wunder geschehen: Der Grosse Rat Graubündens hat sich durchgerungen, dieses längst funktionierende und gerechte Wahlsystem den Bündner Verhältnissen anzupassen. Im Februar wurde das Werk ohne Gegenstimme gutgeheissen. Darüber stimmen wir am 13. Juni ab.
Das jetzige Wahlsystem für den Grossen Rat ist verfassungswidrig. Das neue behält alle traditionellen Wahlkreise bei, damit alle Regionen und Minderheiten zu ihrer Vertretung kommen. Zusätzlich und wirklich neu ist aber die Tatsache, dass alle abgegebenen Wahlstimmen im Kanton gleichwertig sind, statt wie bisher massenweise gekübelt zu werden.
Dieses Wunder, lange mussten wir darauf warten, verdient gebührende Wertschätzung, also unbedingte Unterstützung. Wie der «doppelte Pukelsheim» rechnerisch im Detail funktioniert, müssen wir so wenig wie durchschnittliche Aargauerinnen oder Zuger wissen: Ein deutliches Ja für dieses Wahlsystem sichert die Wahlgerechtigkeit endlich auch im Kanton Graubünden.
Heini Hagmann, Schiers
Schreibe einen Kommentar