Die letzte Session ist schon eine Weile her. Dennoch möchte ich kurz auf die Session zurückblicken – nicht auf die unsägliche Debatte um die Covidmassnahmen und auch nicht um die anderen Geschäfte wie Jagdgesetz, KESB etc. Die Geschäfte dazu sind zu einem grossen Teil in meinem Sinne überwiesen worden. Mir geht es um das wesentlichste Geschäft der bisherigen Legislatur: Die Stärkung der Demokratie mittels der Reform des Wahlsystems – dem sogenannten Bündner Kompromiss.
Worum geht es?
Das Bundesgericht hat festgestellt, dass das heutige Bündner Wahlsystem für den Einsitz im Grossen Rat verfassungswidrig ist, weil das Gewicht der einzelnen Wahlstimmen zu stark voneinander abweicht. Das hängt mit den kleinen Wahlkreisen und dem Majorzwahlverfahren zusammen. Bei den nächsten Grossratswahlen dürfen wir darum nicht mehr mit dem bisherigen System wählen gehen. Die Wahlen wären ungültig. Der Grosse Rat war nun also gefragt, ein neues Wahlsystem aufzustellen.
Differenzen
Es lag auf der Hand, dass die Vorstellungen, wie das neue Wahlsystem aussehen soll, diametral auseinandergingen. Die grossen Parteien CVP, BDP und FDP wollten ihre Pfründe verteidigen und die kleinen Parteien SP, SVP und Grünliberale erhofften sich bessere Bedingungen. Die Ausgangslage war also schwierig, der Positionsbezug eindeutig.
Lösung gesucht
Dennoch gelang es, zugunsten der Bündner Bevölkerung eine Lösung zu finden, mit der alle einigermassen leben können. In harten Verhandlungen hinter den Kulissen wurde das Feld für die Debatte im Grossen Rat eifrig vorbereitet. Im alternativen Grossratsaal, dem Kongresszentrum Davos, waren die Voten emotional; und das Bedauern darüber, dass man bei einem Kompromiss eigene Ziele über Bord werfen muss, war gross. Doch es gelang: Ohne Gegenstimme (mit Enthaltung seitens der CVP) stimmten der Grosse Rat dem neuen Wahlsystem zu.
Bündner Kompromiss
Die FDP und BDP mussten ihre Idee aufgeben, das Majorzwahlsystem in die Zukunft retten zu können. Sie konnten sich damit einverstanden erklären, dass jede abgegebene Stimme dasselbe Gewicht hat, egal, woher sie kommt. Die SP musste ihre Idee aufgeben, die heutigen oft kleinen Wahlkreise abzulösen. Das bedeutet auch, dass in den ganz kleinen Wahlkreisen weiterhin der Majorz gilt. Über den ganzen Kanton hinweg gilt jedoch der Proporz: Das Gewicht der Parteien soll dem Wählerwillen entsprechen. Die SP zog zugunsten des Kompromisses ihre beglaubigte Volksinitiative «90 sind genug» zurück, mit der sie die heutigen Wahlkreise sprengen wollte.
Volksabstimmung am 13. Juni
Das vom Grossen Rat erkorene Modell des «doppelten Proporzes» wird heute schon in verschiedenen Kantonen für die Nationalratswahlen erfolgreich angewendet, und dies in städtischen wie ländlichen Kantonen. Am 13. Juni 2021 kommt die Vorlage vors Volk. Denn ein neues Wahlverfahren bedeutet eine Verfassungsänderung. Darüber muss das Volk entscheiden. Und das ist gut so.
Jöri Schwärzel, Grossrat Klosters
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