Die Idee in Kürze

Die Idee ist, eine Steuer im Promillebereich auf sämtlichen bargeldlosen Zahlungen zu erheben. Dafür entfallen die Lohnabzüge für die 1. Säule, sowohl bei den Erwerbstätigen wie auch bei den Unternehmen. Die Einnahmen aus dieser Mikrosteuer fliessen in einen zentralen Sozialfonds, aus welchem sowohl die Leistungen aus der 1. Säule (AHV, IV, EO) wie auch sämtliche Ergänzungs- und Fürsorgeleistungen der Kantone und Gemeinden nach einheitlichen Kriterien ausbezahlt werden.

Heute werden die meisten Zahlungen bargeldlos abgewickelt: Das reicht von Bargeldbezügen am Bancomat, Zahlungen mit Twint im Hofladen oder mit der Kreditkarte an der Zürcher Bahnhofstrasse, über Lohn- oder Mietzinszahlungen bis hin zu Hypothekar- und Wertpapiergeschäften. Insgesamt flossen im Jahr 2019 knapp CHF 40 Billionen im bargeldlosen Zahlungsverkehr in der Schweiz.

Das Konzept der Mikrosteuer sieht vor, dass auf jeder einzelnen bargeldlosen Zahlung eine Steuer von zum Beispiel 3‰ erhoben wird. Die Einnahmen aus der Mikrosteuer fliessen in einen zentralen Sozialfonds, aus dem die Leistungen der 1. Säule (AHV, IV, EO) wie auch die Ergänzungsleistungen und die Sozialhilfe der Kantone und Gemeinden ausbezahlt werden.

Die zweckgebundene Mikrosteuer belastet jede einzelne Geldverschiebung vergleichsweise minimal, bringt aber für die Sozialwerke insgesamt riesige Summen: Im Jahr 2019 wären mit einer Mikrosteuer von 3 Promille knapp CHF 120 Milliarden in den Sozialfonds geflossen. Effektiv ausbezahlt wurden im 2019 CHF 45.5 Milliarden aus der AHV sowie CHF 8.5 Milliarden aus der Sozialhilfe, also nicht einmal die Hälfte der vorhandenen Gelder.

In der Schweiz flossen insgesamt CHF 40 Billionen im bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Die wirklich grossen Geldflüsse finden auf dem Finanzmarkt statt, zum Beispiel im Wertschriftenhandel: Im 2019 wechselten an der Schweizer Börse Wertschriften (z.B. Aktien, Anleihen, Exchange Traded Fonds oder strukturierte Produkte) im Wert von CHF 1.5 Billionen ihre Besitzer. Demgegenüber gingen „nur“ CHF 459 Milliarden auf Kosten des Konsums.

Alle bargeldlosen Zahlungen werden belastet, nicht mehr der Lohn

Mit der Mikrosteuer entfallen die Lohnabzüge für die 1. Säule, dafür wird mir jedes Mal eine Mikrosteuer belastet, wenn ich Geld ausgebe.

Wenn ich zum Beispiel am Bancomat CHF 100 von meinem Konto abhebe, zahle ich 3 Rappen Mikrosteuer. Oder wenn ich meinen Mietzins von CHF 2’000 im Dauerauftrag via Bank bezahlen lasse, fallen monatlich 6 Franken Mikrosteuer an.

Dafür spare ich viel bei den Lohnabzügen: Angenommen ich verdiene CHF 5’000 brutto pro Monat, werden mir heute für die 1. Säule (AHV, IV, EO) 5.3% meines Lohnes abgezogen, das sind CHF 265; die Arbeitgeberin bezahlt nochmals so viel. Bin ich selbständig erwerbend, bezahle ich die ganzen CHF 530 selber.

Angenommen, ich gebe meinen ganzen Lohn aus und zahle immer bargeldlos, betragen die 3 ‰ Mikrosteuer zwei Mal CHF 15: einmal bei der Überweisung des Lohnes auf mein Konto, einmal beim Konsum. Das sind also insgesamt CHF 30 pro Monat. 

Starke 1. Säule

Die Mikrosteuer bewegt sich im Bereich von 3 ‰ und wird auf sämtlichen bargeldlosen Zahlungen erhoben. 

Im Gegenzug entfallen die Sozialabzüge auf die Löhne für die 1. Säule (AHV, IV, EO).

Die Einnahmen aus der Mikrosteuer fliessen in einen zentralen, zweckgebundenen Sozialfonds. Die Auszahlungen für die 1. Säule wie auch für sämtliche Sozialhilfe von Kantonen und Gemeinden erfolgen aus diesem Fonds heraus.