Die Gründe

Immer mehr Menschen in der Schweiz leben in Armut oder drohen in die Armut abzugleiten. Menschen, die ausschliesslich von einer AHV- oder IV-Rente leben müssen, können damit ihren Existenzbedarf nicht decken. Sie sind deshalb auf Unterstützung in Form von Ergänzungsleistungen, Beihilfen oder Prämienverbilligungen angewiesen. Gleichzeitig werden immer mehr Menschen in der Schweiz abhängig von der Sozialhilfe, weil sie kein Anrecht auf eine Rente haben. Entsprechend steigen die Sozialkosten, wie die Krankenkassenprämien und andere Lebenshaltungskosten auch.

Die erste Säule (AHV, IV, EO) finanziert sich zu 75% aus Lohnprozenten. Aufgrund der Alterung der Gesellschaft und der zunehmenden Digitalisierung in der Wirtschaft, steht die Finanzierung der 1. Säule auf einem wackligen Fundament. Tatsache ist: Immer weniger Menschen müssen für die Finanzierung der Renten einzahlen. Verschiedene Reformen zur Finanzierung werden zwar heftig debattiert – Erhöhung des Rentenalters für alle oder nur für Frauen – versprechen aber keine wirkliche Verbesserung der Situation.

Die Sozialhilfe ist heute ein föderalistischer Flickenteppich, der die Menschen zum Teil nur ungenügend gegen Armut schützt.

Es ist an der Zeit, das eidgenössische soziale Sicherheitsnetz grundlegend zu überdenken und neu zu gestalten, damit wir unserem Verfassungsauftrag wieder gerecht werden.

Das Schweizervolk und die Kantone, in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung, im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken, im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben, im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen [… ]

Präambel der Eidgenössischen Bundesverfassung 18. April 1999