Neues Wahlsystem – eine echte Wahl!

Am 15. Mai 2022 wählen wir den Grossen Rat nach dem neuen Wahlsystem. Dank dem Doppelproporz gehen keine Stimmen mehr verloren und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben eine echte Wahl. Gerade auch hier im Prättigau.

Was ist neu, was bleibt und was bringt das neue Wahlsystem. Wir haben hier ein paar Informationen zusammengetragen.

Das bleibt wie gehabt:

Die Wahlkreise, wie wir sie heute im Prättigau kennen bleiben bestehen:

Klosters (3 Sitze)
Küblis – Conters (1 Sitz)
Jenaz – Fideris – Furna (1 Sitz)
Luzein (1 Sitz)
Schiers – Grüsch (3 Sitze)
Seewis (1 Sitz)

In den Einerwahlkreisen wie Küblis, Jenaz, Luzein oder Seewis gewinnt nach wie vor die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Stimmen (Majorzklausel).

Das ändert sich:

Mit dem neuen Wahlsystem wählen wir im Prättigau in allen Wahlkreisen anhand von kantonsweit einheitlichen Listen mit Parteien, auch wenn nur eine Kandidatin oder ein Kandidat auf der Liste steht. Das heisst, wir können in Zukunft kumulieren oder panaschieren, wie wir das bereits von den Nationalratswahlen her kennen. Im Gegensatz zu den Nationalratswahlen gibt es aber keine Listenverbindungen, sondern nur gemeinsame Listen.

Beispiel Die SP tritt im ganzen Kanton gemeinsam mit den Grünen Graubünden mit einer gemeinsamen Liste zur Wahl an.

Jede Stimme ist gleich viel wert: Egal ob ich meine Stimme in Chur (Liste mit 20 Namen), in Klosters (Liste mit drei Namen) oder im Wahlkreis Jenaz (Liste mit einem Namen) abgebe: Meine Stimme zählt am Ende genau gleich viel.

Denn beim neuen Wahlsystem wird ein zweistufiges Wahlverfahren angewendet. Technisch gesehen ist es ein Doppelproporz, der sogenannte Doppelten Pukelsheim, wie er zum Beispiel auch im Kanton Zürich angewendet wird (siehe auch dieses Erklärvideo). Das heisst, in einem ersten Schritt wird ausgezählt, wie viele Stimmen eine Partei oder eine Liste im Kanton insgesamt erhalten hat. Anhand der eigegangenen Listenstimmen wird der Wähleranteil ermittelt.

Beispiel Im Grossen Rat sind 120 Sitze zu vergeben. Kommt die Liste der SP und Grünen Graubünden aufgrund der Listenstimmen auf einen Wähleranteil von 20%, hat diese Liste Anrecht auf 24 Sitze im Grossen Rat. 

Jede Stimme zählt: In einem zweiten Schritt werden die Sitze auf die einzelnen Wahlkreise verteilt. In den 19 Einerwahlkreisen wie Jenaz, Küblis, Luzein oder Seewis gewinnt die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Stimmen. Neu ist aber, dass auch wenn Wunschkandidatin nicht gewinnt, meine Stimme nicht einfach verloren ist. Sie kann einem Kandidaten derselben Liste in einem anderen Kreis zum Sieg verhelfen. Dies, wenn die Liste gemäss dem im ersten Schritt ermittelten Wähleranteil noch nicht auf genügend Sitze kommt.

Beispiel Ich gebe meiner Wunschkandidatin in Luzein meine Stimme. Sie schafft es aber trotz gutem Resultat nicht in der Grossen Rat. Dank den Listenstimmen, welche die Kandidatin im Wahlkreis Luzein für die Liste von SP und Grünen geholt hat, erhält der Kandidat derselben Liste in einem grösseren Wahlkreis, zum Beispiel in der Surselva, einen Sitz im Grossen Rat.

Echte Wahl: Alle Parteien sind überall im Kanton wählbar, sofern sie in allen 39 Wahlkreisen mit Listen antreten. Das heisst, ich kann, auch wenn ich einen Kandidaten in meinem Wahlkreis nicht kenne, zumindest meiner Partei der Wahl die Stimme geben. Selbstverständlich kann ich weiterhin Personen wählen, egal welcher Partei sie angehören.

Beispiel Ich kenne zwar den Kandidaten der FDP persönlich, möchte ihm aber meine Stimme nicht geben. Die Kandidatin der SP hingegen kenne ich nicht persönlich, die Partei steht mir aber von der Gesinnung her am nächsten. Darum gebe ich der Kandidatin der SP meine Stimme.

Mit dem neuen Wahlsystem kommt auch eine neue Stellvertreter-Regelung: Die Stellvertreter rutschen aus der eigenen Partei nach.

Weitere Informationen

Antworten auf die häufigsten Fragen findet ihr auch auf der Website des damaligen Ja-Komitees zum Bündner Kompromiss.

In diesem 20-minütigen Video wird der Doppelproporz anschaulich erklärt.

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen wurden von der Autorin (E-Mail-Link) nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen und aktualisiert, in der Hoffnung, dass auch alles so stimmt. Garantieren kann sie es aber nicht und sie lehnt auch jegliche Haftung für allfällige Schäden ab. Sie nimmt auch sehr gerne Kommentare, Kritik gerne entgegen.